Die Richtlinie soll sicherstellen, dass alle neuen Aufzüge und Sicherheitsbauteile den gültigen Sicherheitsstandards entsprechen. Weiterhin soll sie Sicherheitspraktiken länderübergreifend harmonisieren. Die Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen und wird in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und der Türkei überführt.
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