Aufzugs-Richtlinie 2014/33/EU

Aufzugs-Richtlinie 2014/33/EU

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass alle neuen Aufzüge und Sicherheitsbauteile den gültigen Sicherheitsstandards entsprechen. Weiterhin soll sie Sicherheitspraktiken länderübergreifend harmonisieren. Die Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen und wird in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und der Türkei überführt.

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Rückverfolgbarkeit von Sicherheitsbauteilen

Jeder, der Sicherheitsbauteile für Aufzüge herstellt, verkauft oder installiert, muss für jedes Sicherheitsbauteil dokumentieren und für mindestens 10 Jahre archivieren, von wem dieses Bauteil bezogen und an welchem Ort es verbaut wurde.

Alle Sicherheitsbauteile neu installierter Aufzüge sowie Sicherheitsbauteile, die im Zuge von Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten ausgetauscht werden, müssen über eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung verfügen.
Bei KONE werden bereits ausschließlich Sicherheitsbauteile verwendet, die mit CE-Kennzeichen markiert und deren Lokalisierung 10 Jahre lang nachverfolgt werden können. Sofern also ein Risiko erkannt würde, sind wir in der Lage, das betreffende Bauteil sofort nachzuverfolgen, unsere Kunden zu informieren und die Komponente so schnell wie möglich zu ersetzen.

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Klare Regeln für die Kommunikation potenzieller Risiken

Sofern ein Wirtschaftsakteur innerhalb der Lieferkette feststellt, dass ein Bauteil ein Sicherheitsrisiko darstellt, muss er sowohl den Kunden als auch die zuständigen Behörden informieren und sicherstellen, dass diese die relevante Korrekturmaßnahme ergreifen. In solch einem Fall gewährleistet die Richtlinie das schnellere und leichtere Lokalisieren und Austauschen der potenziell unsicheren Komponente.

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Schutzeinrichtung gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegung (UCM) nun Sicherheitsbauteil

Die bei Neuanlagen bereits seit 01.01.2012 geforderte Schutzeinrichtung gegen die unkontrollierte Fahrkorbbewegung, wurde in der neuen Aufzugsrichtlinie in die Liste der Sicherheitsbauteile aufgenommen. Damit wurde aus einer technischen Schutzeinrichtung ein CE-pflichtiges Sicherheitsbauteil, welches alle Voraussetzungen der Aufzugsrichtlinie erfüllen muss.

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ÖNORM EN 81-20/50

Erhöhte Sicherheitsbestimmungen für Aufzüge

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ÖNORM EN 81-70

Aufzüge für Personen mit Behinderungen

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ÖNORM EN 81-71

Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung

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