ÖNORM EN 81-20/50

ÖNORM EN 81-20/50

Alle Personen- und Güteraufzüge, die nach dem 31.07.2017 in Verkehr gebracht wurden, müssen den neuen Standards entsprechen: Die ÖNORM EN 81-20/50 ersetzt seither die früheren Normen ÖNORM EN 81-1 und ÖNORM EN 81-2. Die ÖNORM EN 81-­20 regelt die Konstruktion und die Rahmenbedingungen für den Einbau von Aufzügen für den Personen-­ und Warentransport. Die ÖNORM EN 81-­50 legt die Prüfungen und Berechnungen von Aufzugkomponenten und Aufzügen fest.

Erhöhte Sicherheitsbestimmungen:

  • Verpflichtung für einen Lichtvorhang an den Kabinentüren
  • Stärkere Beleuchtung in der Kabine – statt 50 nun 100 Lux
  • Erhöhte Stabilität von Kabinenwänden sowie Kabinen-­ und Schachttüren
  • Erhöhte Brandschutzanforderungen an Kabinenmaterialien
  • Neu definierte Schutzräume im Schacht, um Techniker und Prüfer besser zu schützen

ÖNORM EN 81-20/50

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Verbesserte Sicherheit für Aufzugsnutzer

  1. Verschärfte Anforderungen bezüglich unbeabsichtigter Bewegungen der Kabine
  2. Ein Lichtvorhang an den Kabinentüren zum Schutz vor Verletzungen durch sich schliessende Türen
  3. Verschlussmechanismus für Kabinentüren zur Vermeidung von Unfällen durch Selbstbefreiungsversuche
  4. Höhere Anforderungen an die Nichtbrennbarkeit von Kabinenwänden, -decken und -böden
  5. Höhere Festigkeitsvorgaben für Aufzugstüren und -wände
  6. Hellere Beleuchtung in der Aufzugskabine und im Schacht

ÖNORM EN 81-20/50

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Verbesserte Sicherheit für Servicetechniker

  1. Höhere Anforderungen an Türen und Zugänge
  2. Fest eingebaute Inspektionssteuerung in der Schachtgrube
  3. Höhere Anforderungen an das Volumen der Schutzräume auf dem Kabinendach und in der Schachtgrube
  4. Neue Stabilitäts- und Höhenvorgaben für Geländer auf dem Kabinendach
  5. Schutz vor Betretung der horizontalen Vorsprünge in den Schacht

ÖNORM EN 81-20/50

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Sicherheitsanforderungen für die Gebäudekonstruktion

  1. Alles im Aufzugsschacht verwendete Glas muss Verbundglas sein
  2. Der Bauplaner ist verantwortlich für die ausreichende Schachtbelüftung
    KONE empfiehlt folgende Aspekte des Betriebsortes und der Anlage gemeinsam zu besprechen, um optimale Lösungen für jedes Bauvorhaben zu definieren:
    - bestimmungsgemässe Nutzung des Aufzugs
    - Umgebungsbedingungen wie Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Temperaturen und Windverhältnisse
    - bauliche Probleme

ÖNORM EN 81-20/50

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ÖNORM EN 81-70

Aufzüge für Personen mit Behinderungen

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ÖNORM EN 81-71

Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung

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ÖNORM EN 81-72

Anforderungen an Feuerwehraufzüge

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