Häufig gestellte Fragen zur Modernisierung von Aufzügen

  • Bei einer Aufzugsreparatur wird mit gleichwertigen Ersatzteilen gearbeitet.

    Bei einer Modernisierung hingegen baut man modernere Komponenten oder Baugruppen ein. Die Aufzugssteuerung inkl. Leistungselektronik und die Türen sind die Baugruppen, die aufgrund ihrer Belastung und Sicherheits-Relevanz am häufigsten ausgetauscht werden. Ab einem Aufzugsalter von 20 Jahren ist es sinnvoll, eine Modernisierung zu prüfen. Im Idealfall bieten Aufzugshersteller standardisierte Modernisierungslösungen für verbreitete Aufzugsmodelle an, wie KONE für ihre MonoSpace®-Reihe. Damit wird eine ganze Generation von Aufzügen aus den Neunziger- und Nullerjahren auf effiziente Weise erneuert.

    Bei einem Komplettaustausch wird ein vollständig neuer Aufzug wie den KONE MonoSpace® DX in den bestehenden Schacht gesetzt. Damit sind neben einem gebäudeaufwertenden Design auch eine Vergrößerung der Kabinen- und der Türmaße möglich. Die einzige Beschränkung stellt der bestehende Schacht dar, in dem das neue Aufzugssystem Platz finden muss.

  • Nicht zwingend. Aber Aufzüge sind öffentliche Transportmittel, die für alle sicher nutzbar sein müssen. Die Betreiber haften für Unfälle, wenn sie sie nicht auf dem aktuell gültigen Stand der Technik halten.

    Für eine Modernisierung können aber auch veränderte Ansprüche an den Aufzug, eine Erhöhung der Förderleistung, neue Funktionalitäten, die Wahrnehmung der Kabine oder die Störungshäufigkeit sprechen.

  • Ein Aufzug ist mit 20 Jahren noch nicht unbedingt „alt“, aber er kann bereits erste Anzeichen von Abnutzung zeigen. Es ist vergleichbar mit einer Waschmaschine, die nach Jahren intensiver Nutzung zwar noch ihren Dienst tut, aber nicht mehr den neuesten Standards entspricht.

    Sie erfüllt ihren Zweck, zeigt aber möglicherweise erste Schwächen, denn wichtige Komponenten nähern sich Ihrem Lebensende. Der Energieverbrauch könnte geringer sein und moderne Funktionen wie spezielle Programme oder smarte Steuerung fehlen.

    Ab 20 Jahren lohnt es sich, über eine Modernisierung nachzudenken, um die Leistung zu verbessern, Betriebskosten zu senken und den Komfort sowie die Sicherheit zu erhöhen.

  • Das Jahr der Inbetriebnahme Ihres Aufzugs (Baujahr) ist auf dem Kabinentableau angezeigt - schauen Sie gleich mal nach! Ansonsten kann Ihnen Ihr Wartungsunternehmen darüber Auskunft geben.

  • Die Verantwortung für den Aufzug liegt beim Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes, der für die regelmäßige Wartung und Sicherheit des Aufzugs sorgen muss. Haftungsrisiken entstehen, wenn Unfälle durch unzureichende Wartung, technische Mängel oder versäumte Inspektionen verursacht werden.

    Der Betreiber kann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er seiner Wartungspflicht nicht nachkommt, notwendige Modernisierungen nicht durchführt oder sicherheitsrelevante Mängel nicht rechtzeitig behebt.

    Mehr erfahren

  • Unabhängig vom Baujahr können Anzeichen wie häufige Ausfälle, längere Wartezeiten, ruckartige oder laute Fahrten sowie ein höherer Energieverbrauch auf einen alternden Aufzug hinweisen.

    Auch optische Abnutzung, Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, hohe Reparaturkosten oder das Fehlen aktueller Sicherheitsstandards sind typische Hinweise.

    Eine fachmännische Analyse hilft Ihnen, den Zustand zu bewerten und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

  • Auch wenn Ihr Aufzug regelmäßig gewartet wird und geprüft ist, bedeutet das nicht, dass er technisch auf dem neuesten Stand ist.

    Stellen Sie sich Ihren Aufzug wie ein Auto mit frischer Plakette vor – es ist verkehrstüchtig, aber ein moderner Motor würde weniger Kraftstoff verbrauchen, leiser laufen und mehr Komfort bieten. Genauso kann eine Modernisierung den Stand der Technik Ihrer Anlage aufwerten: Sie steigert die Energieeffizienz, verbessert den Fahrkomfort und erhöht die Barrierefreiheit. Dabei sollte man nicht vergessen, dass ein Aufzug täglich Menschen transportiert – und damit geht auch die Verantwortung einher, die Anlage sicher, effizient und zuverlässig zu halten.

    Eine Erneuerung sorgt dafür, dass Ihr Aufzug den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Standards entspricht. Zudem sichern Sie sich langfristig die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und minimieren das Risiko steigender Reparaturkosten. Eine Investition in die Modernisierung zahlt sich nachhaltig aus – für Sie und Ihre Nutzer.

  • Ja, vor allem bei alten Aufzügen, die noch keine Standby-Funktionen haben oder sogar noch mit Glühbirnen ausgestattet sind. Hier sind Einsparungen von über 70 Prozent möglich.

    Neue Aufzugssysteme bieten zudem die Option der Energie-Rückspeisung, ähnlich wie beim Bremsvorgang eines E-Autos.

    Mehr zu unseren energieeffizienten, Strom-sparenden & -rückspeisenden Aufzügen hier

  • Der Modernisierung geht meistens eine Sicherheitsanalyse in Anlehnung an die EN 81-20 voraus, um Abweichungen zum heute gültigen und verpflichtenden Stand der Technik feststellen zu können. Welche Modernisierung infrage kommt, hängt auch von den Umgebungsbedingungen und den Ansprüchen der Nutzer und des Betreibers ab.

    Ein Aufzugsunternehmen kann Sie mit der Erstellung eines Modernisierungskonzepts unterstützen.

  • Nein, eine Aufzugsmodernisierung kann wie auch die Wartung herstellerunabhängig erfolgen. Es lohnt sich, verschiedene Offerten einzuholen.

    KONE wartet, repariert und modernisiert grundsätzlich alle Anlagen, wobei über eine Erneuerung individuell nach der Prüfung einer älteren Anlage entschieden wird.

Häufig gestellte Fragen zu Upgraden (Module & Komponenten) von Aufzügen

  • Ein Aufzug ist mit 20 Jahren noch nicht unbedingt „alt“, aber er kann bereits erste Anzeichen von Abnutzung zeigen. Es ist vergleichbar mit einer Waschmaschine, die nach Jahren intensiver Nutzung zwar noch ihren Dienst tut, aber nicht mehr den neuesten Standards entspricht.

    Sie erfüllt ihren Zweck, zeigt aber möglicherweise erste Schwächen – der Energieverbrauch könnte geringer sein, und moderne Funktionen wie spezielle Programme oder smarte Steuerung fehlen. Ab diesem Alter lohnt es sich, über ein Upgrade nachzudenken, um die Leistung zu verbessern, Betriebskosten zu senken und den Komfort sowie die Sicherheit zu erhöhen.

    Außerdem könnten nach 20 - 25 Jahren die Ersatzteile knapp werden oder nicht mehr vorhanden sein.

  • Das Jahr der Inbetriebnahme Ihres Aufzugs (Baujahr) ist auf dem Kabinentableau angezeigt - schauen Sie gleich mal nach! Ansonsten kann Ihnen Ihr Wartungsunternehmen darüber Auskunft geben.

  • Unabhängig vom Baujahr können Anzeichen wie häufige Störungen, längere Wartezeiten, ruckartige oder laute Fahrten sowie ein höherer Energieverbrauch auf einen alternden Aufzug hinweisen.

    Auch optische Abnutzung, Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung oder das Fehlen aktueller Sicherheitsstandards sind typische Hinweise.

    Eine professionelle Überprüfung hilft, den Zustand zu bewerten und notwendige Maßnahmen einzuleiten.

  • Die Verantwortung für den Aufzug liegt beim Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes, der für die regelmäßige Wartung und Sicherheit des Aufzugs sorgen muss. Haftungsrisiken entstehen, wenn Unfälle durch unzureichende Wartung, technische Mängel oder versäumte Inspektionen verursacht werden.

    Der Betreiber kann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er seiner Wartungspflicht nicht nachkommt, notwendige Modernisierungen nicht durchführt oder sicherheitsrelevante Mängel nicht rechtzeitig behebt.

  • Auch wenn Ihr Aufzug regelmäßig gewartet wird und noch TÜV-geprüft ist, bedeutet das nicht, dass er technisch auf dem neuesten Stand ist.

    Stellen Sie sich Ihren Aufzug wie ein Auto mit frischer Plakette vor – es ist verkehrstüchtig, aber ein moderner Motor würde weniger Kraftstoff verbrauchen, leiser laufen und mehr Komfort bieten. Genauso kann eine Modernisierung den Stand der Technik Ihrer Anlage aufwerten: Sie steigert die Energieeffizienz, verbessert den Fahrkomfort und erhöht die Barrierefreiheit. Dabei sollte man nicht vergessen, dass ein Aufzug täglich Menschen transportiert – und mit dieser Nutzung geht auch die Verantwortung einher, die Anlage sicher, effizient und zuverlässig zu halten. 

    Eine Modernisierung sorgt dafür, dass Ihr Aufzug den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Standards entspricht. Zudem sichern Sie sich langfristig die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und minimieren das Risiko steigender Reparaturkosten. Eine Investition in die Modernisierung zahlt sich nachhaltig aus – für Sie und Ihre Nutzer.

  • Um den Alterungsprozess von Aufzügen zu verlangsamen, sind regelmäßige Wartungen, Modernisierungen und eine schonende Nutzung entscheidend.

    Inspektionen, der Austausch von Verschleißteilen und Software-Updates halten den Aufzug auf einem guten Stand.

    Maßnahmen wie der Schutz vor Feuchtigkeit, die Vermeidung von Überlastung und der Einsatz von Sensoren zur Früherkennung von Verschleiß verlängern zusätzlich die Lebensdauer.

    So bleibt der Betrieb sicher und effizient.

  • KONE bietet folgende Optionen zur Aufzugserneuerung:

    1. Komplettaustausch, bei dem der alte Aufzug durch ein modernes Modell wie den KONE MonoSpace® DX ersetzt wird, und
    2. Teilmodernisierung, bei der nur bestimmte Komponenten wie Antrieb, Steuerung oder Kabine erneuert werden.

    KONE berät Sie gerne individuell, um die beste Lösung für Sie zu finden.

  • Eine Teilmodernisierung dauert ca. 1 Woche, wenn alles richtig geplant ist. Wir sind Ihr Partner.

  • Bei einer Aufzugsreparatur wird mit gleichwertigen Ersatzteilen gearbeitet. 

    Bei einer Teilmodernisierung hingegen baut man modernere Komponenten oder Baugruppen ein, um die Sicherheit zu erhöhen, die Funktionsweise zu verbessern, die Energiekosten zu senken und um den Aufzug ansprechender zu machen.

    Beim Komplettaustausch wird ein komplett neuer Aufzug in den bestehenden Schacht gesetzt.

Einen Aufzug nachträglich einbauen - Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die Fragen zum nachträglichen Einbau von Aufzügen, die sich Kunden/innen immer wieder fragen...

  • Die Kosten variieren je nachdem, wo und wie der Aufzug installiert wird, aber die durchschnittlichen Kosten für ein Gebäude mit 5 Etagen liegen in Deutschland bei etwa € 50.000. Zum Beispiel können bis zu € 6.250 davon in Deutschland durch Zuschüsse der KfW abgedeckt werden.

  • Wenn Sie einen Aufzug in einem Mehrfamilienhaus nachrüsten wollen, können Sie die Kosten entweder gleichmäßig aufteilen, oder die Eigentümer von Wohnungen in höheren Etagen zahlen mehr.

  • Einschließlich der Entscheidungs- und Planungsphasen kann das gesamte Projekt "Aufzug nachrüsten" in weniger als einem Jahr umgesetzt werden. Die baulichen Massnahmen am Gebäude und die Installation des Aufzugs dauern in der Regel etwa 12 Wochen. Während der gesamten Zeit können Sie weiterhin das Gebäude bewohnen. Wir sorgen für sichere Zugangswege während den Arbeiten.

  • Wir können in über 95% der Gebäude einen Aufzug nachrüsten. Nach der Besichtigung des Standorts empfehlen wir Ihnen die beste Lösung für Ihr Gebäude.

    Die Größe und Form des Treppenhauses Ihres Gebäudes sowie die Etagen, die der Aufzug bedienen soll, bestimmen den am besten geeigneten Standort. Wenn genügend Platz vorhanden ist, kann der Aufzug im Treppenhaus eingebaut werden. Wenn der Platz begrenzt ist, ist es möglich, den Schacht außerhalb des Gebäudes zu installieren.

FAQs - Häufig gestellte Fragen zu Aufzugswartung und Aufzugservices

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Wartung von Aufzügen.

  • Ja. Wir können herstellerunabhängige Wartungen, Reparaturen und Modernisierungen durchführen. Das bedeutet, egal von welchem Hersteller ihr Aufzug ist, wir können Ihr Partner werden.

  • Kurz: Ja!

    Jeder Betreiber von fördertechnischen Anlagen wie Aufzüge oder Fahrtreppen muss die Anlagen regelmäßig warten lassen. Nach dem Gesetzgeber dürfen diese Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nur von speziell qualifizierten Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Ein Nachweis ist eine Zertifizierung nach EN 13015.

    Die Europäische Norm EN 13015 legt alle Elemente fest, die für eine qualifizierte Wartung zu berücksichtigen sind. Nur Wartungsunternehmen, die nach den Regeln der DIN EN 13015 arbeiten, können eine qualifizierte Wartung gewährleisten. Ein Zertifizierungs-Audit gemäß EN 13015 muss folgende Kriterien abdecken:

    • Kann eine zeitgerechte Personenbefreiung im Fall von Störungen gewährleistet werden?
    • Existiert ein Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9001?
    • Ist eine regelmäßige Instandhaltung der Anlagen gemäß EN 13015 Abschnitt 3.1 gewährleistet?
    • Sind Mitarbeitender in relevanten Positionen ausreichend qualifiziert und geschult?
    • Sind Ersatzteile, die im Falle von Reparaturen benötigt werden, kurzfristig und in ausreichender Menge verfügbar?
    • Die KONE Modulwartung ist nach EN 13015 zertifiziert. Alle Services erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards und gehen einher mit Normen, Gesetzen und Richtlinien, die Sie beim Erfüllen Ihrer Betreiberpflichten haben.

     

    Die KONE Modulwartung ist nach EN 13015 zertifiziert und somit KONE als Wartungsfirma. Alle Services erfüllen aktuelle Sicherheitsstandards und gehen einher mit Normen, Gesetzen und Richtlinien, die Sie beim Erfüllen Ihrer Betreiberpflichten haben.

  • Das kann nicht pauschal beantwortet werden, denn wie in den wichtigsten Regelwerken genannt, sind Instandhaltungsarbeiten und somit Wartungen an Aufzugsanlagen regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen durchzuführen. Die Zeitabstände richten sich unter anderem nach der Art und Nutzung der Anlage und den Angaben der Betriebsanleitung des Herstellers. Das bedeutet, dass jede Anlage individuell bewertet werden muss. Außerdem kommt es auf die Vertragsart an, Sie aufgrund Ihrer Bedürfnisse wählen. Daher sind die Kosten für einen Wartungsvertrag nicht pauschal zu bestimmen, sondern setzen sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen.

    Wir versprechen aber, dass wir faire Kosten haben und Sie entlasten. Am besten, Sie fragen unverbindlich eine Bewertung Ihrer Anlage/n an.

  • Im Grunde besagen die wichtigsten Regelwerke im deutschsprachigen Raum, dass eine qualifizierte Wartung (bzw. Instandhaltung) unter Berücksichtigung der Ausführung, Ausrüstung, Art und Nutzung der Aufzuganlage sowie des Alters der Anlage durch fachkundiges Personal (z.B. KONE Techniker im Rahmen eines Wartungsvertrags) regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen durchgeführt werden soll. Was regelmäßig und angemessen heißt, muss aufgrund der Art und Nutzung der Anlage und den Angaben der Betriebsanleitung des Herstellers dann in jedem Einzelfall definiert werden.

    Empfehlungen (nach VDI 3810 "Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen") sind:

    BeispielWartungen / Jahr
    Sicherheitsrelevant oder mehr als 40.000 Fahrten/Monat.12
    Aufzüge mit Glas oder mehr als 6.000 Fahrten/Monat oder älter als 15 Jahre.6
    Aufzüge mit bis zu 6 Haltestellen und bis 6.000 Fahrten/Monat.4
    Aufzüge bis 3.000 Fahrten/Monat oder jünger als 10 Jahre.2
  • In unserem transparenten Evaluierungsprozess definieren wir im gemeinsamen Dialog Ihre Bedürfnisse. Ihr persönlicher Berater geht mit Ihnen die verschiedenen Services und Optionen durch, um die perfekte Wartungslösung für Sie zu finden.

    Während der Evaluierung nehmen wir Ihre Bedürfnisse sowie die Anforderungen Ihrer Anlagen, Ihres Gebäudes und vor allem Ihrer Nutzer genau unter die Lupe. Durch diese ganzheitliche Beratung und vorausschauende Planung entstehen keine unvorhergesehenen Überraschungen.

  • KONE ist seit über 110 Jahren in der Branche tätig und vereint schon immer Tradition (zuverlässige Wartung) und Innovation (heutzutage: Digitalisierung und Intelligente Wartung) zu fairen Kosten.

    Weltweit

    • warten wir ~1,5 Millionen Anlagen.
    • haben wir ~550.000 Kunden
    • haben 60.000 Mitarbeiter

    Für Sie sind wir lokal immer vor Ort. Wir

    • haben im ganzen Land Standorte und ein Netz von Technikern, die schnell bei Ihnen sind.
    • sind immer (24 Stunden an 7 Tagen in der Woche) erreichbar.

    KONE vereint

    • Tradition und Innovation
    • Zuverlässigkeit und Flexibilität (Vertragsgestaltung)
    • Strukturen eines Weltkonzern und lokale Verbundenheit

    Mit diesen Eigenschaften sind wir der richtige Partner für Ihre Anlagen, auf den Sie sich verlassen können.

  • Unser innovatives Onlinetool gibt Ihnen direkt im Verkaufsgespräch die Möglichkeit, Ihrem Verkaufsberater bei der Evaluierung über die Schulter zu schauen. Sie sehen Ihr Angebot somit direkt im ersten Gespräch und können darüber sprechen. So sparen Sie sich unnötige Folgetermine.

    Wann die Wartung durch KONE startet hängt von Ihnen ab:

    • sollten Sie trotz bestehenden laufenden Vertrages mit einem anderen Lieferanten die KONE Wartung sofort starten wollen, ist das möglich, indem Sie den laufenden Vertrag aussetzen.
    • sollten Sie keinen laufenden Vertrag haben, können wir nach Vertragsabschluss sofort starten.
    • sollten Sie einen laufenden Vertrag haben und diesen auslaufen lassen wollen, vereinbaren Sie mit uns den richtigen Starttermin unseres Vertrags, um einen reibungslosen Übergang zu haben.
  • Unser Service-Center empfängt Störungsmeldungen und Notrufe tagtäglich rund um die Uhr: Melden Sie uns die Störung oder den Notfall (z.B. Personeneinschluss). Oder wir erkennen den Vorfall eigenständig per Fernwartung, dann informieren wir Sie sofort.

    Danach werden wir aktiv und entsenden einen Servicetechniker, um den Fall zu beheben.

    Wir legen größten Wert auf eine fundierte Aus- und Weiterbildung unserer Servicetechniker: So verfügen unsere Mitarbeiter über großes Know-how über KONE-eigene Anlagen und Anlagen anderer Hersteller sowie über die besten Verfahren zur Störungsbeseitigung.

  • Selbstverständlich halten wir Sie über traditionelle Wege über geplante Wartungsarbeiten auf dem Laufenden und stimmen uns mit Ihnen ab.

    Sie erhalten zudem Zugang zu unseren Onlinetools KONE Online und KONE Mobile, wenn Sie das wünschen, über die Sie sich in Echtzeit über den Status Ihrer Anlagen informieren können.

  • Zu den weiteren Infos 

Häufig gestellte Fragen zu Aufzugsschächten in Holzbauweise

  • Grundsätzlich ist die Holzbauweise in allen DACH-Ländern erlaubt. Beschränkender Faktor ist aktuell einzig die Gebäudehöhe.

    In Deutschland und Österreich sind Holzbauten bis 22 Meter denkbar, diese benötigen ggfs. Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Brandschutzes. Darüber hinaus sind Hybridbauweisen, beispielsweise mit einem Betonkern im Inneren des Gebäudes möglich.

    In der Schweiz ist es dagegen schon heute unabhängig vom Baustoff möglich in die Höhe zu bauen. Einzige Bedingung: Die Bauweise muss den Brandschutzanforderungen gerecht sein.

    Mit den nötigen Ausnahme- oder Sonderregelungen können aber auch in der gesamten DACH-Region Gebäude in Holzbauweise bis zu einer GEschosshöhe von 22m errichtet werden.

    Die wichtigsten zu beachtenden Vorschriften sind:

    • DE: Bauordnung
    • AT: Bauordnung
    • CH: VKF 23-15
    • DACH: Eurocode 5 mit seinen nationalen Anhängen bzw. Umsetzungen
    • DACH: Aufzugsspezifisch die EN 81-20/50
  • Brandschutzanforderungen an den Fahrschacht: entsprechende Anpassungen im Gebäude erfolgen in Absprache mit dem zuständigen Brandschutzsachverständigen.

    Für Deutschland gelten die Bauordnungen - Am Beispiel der Muster-Bauordnung: Die Fahrschachtwände müssen als raumabschließende Bauteile (…) sein; Fahrschachtwände aus brennbaren Baustoffen müssen schachtseitig eine Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben.

    Für Österreich gelten die Bauordnungen - Am Beispiel der Wiener-Bauordnung: Aufzugsschächte, die mehrere Brandabschnitte verbinden, sind einschließlich der Triebwerksräume feuerbeständig und in allen für die Tragfähigkeit und den Brandschutz wesentlichen Bestandteilen aus nicht brennbaren Baustoffen auszuführen und mit Schachttüren abzuschließen, die geeignet sind, die Übertragung von Feuer und Rauch zu verhindern. Zusätzlich ist die OIB 2 zu beachten: Schachtinnenseitige Verkleidung in A2.

    Für Schweiz gilt die VKF 23-15:Aufzüge, die in Bauten und Anlagen mehrere Brandabschnitte verbinden, sind in einem Schacht mit gleichem Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber Feuerwiderstand EI 30, anzuordnen. Aufzugsschächte aus brennbaren Bauprodukten sind schachtseitig mit Baustoffen der RF1 zu bekleiden.

  • An der Allgemeinen Planung ändert sich bei einem Holzschacht nichts. Förderhöhe, Schachtkopf, Schachtgrube, Zugänge, Schachtbreite, Schachttiefe und Türbreiten bleiben unverändert. Einzig bei der Positionierung und dem Brandschutz gibt es besondere Anforderungen.

    Der Holzschacht sollte idealerweise keine getrennten Geschosse durchbrechen. Das Treppenhaus bietet sich dafür im Besonderen an.

    Der Aufzug sollte zudem nicht an schutzbedürftige Räume angrenzen. Es empfiehlt sich eine zweischalige Bauweise für das gesamte Gebäuden Schacht.

    Für die Auslegung von Förderhöhe, Schachtkopf, Schachtgrube, Zugängen, Schachtbreite, Schachttiefe und Türbreiten ändert sich durch einen Holschacht nichts.

  • Das zu verwendende Holz sollte Brettsperrholz in Eigenschaften sein, womit massive Wände mit einem hohen Fertigungsgrad hergestellt werden können. Andere Ausfertigungen sollten gemeinsam besprochen werden.

    Holzart:

    • Bauholz aus Nadelholz
    • Festigkeitsklasse C24
    • Getrocknet bis Gleichgewichtsfeuchte

    Wandstärke:

    • Abhängig von Aufzugstypen und Befestigungsmethode
    • Standard bei Aufzügen mit Nennlast bis 1.000 kg mind. 120 mm

    Bauweise:

    • Vollwandig aus Brettsperrholz (empfohlen)
    • Aufbau im Holzständerwerk mit Brettschichtholz

    Befestigung:

    • Der Aufzug wird mit marktüblichen Befestigungsmitteln aus dem Holzbau (Holzschrauben) befestigt. 
    • C-Profile

     

  • Nein. Bei sorgfältiger Planung war Holz selbst vor hunderten von Jahren langlebig. Dank moderner Verarbeitungs- und Behandlungsmöglichkeiten trifft das heute umso mehr zu.

  • Ein Aufzugsschacht aus Holz ist im Gegensatz zu einem Betonschacht umweltfreundlich und zeichnet sich durch eine schnelle Bauzeit und Wirtschaftlichkeit aus. Zudem trägt Holz zur Ästhetik und Wohnlichkeit bei.

Wichtige nationale & EU-Gesetze und -Regelungen, Zertifizierungen und Fördermöglichkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Immobilien

KONE DX Aufzüge helfen mit sehr hoher Energieeffizienz, geringem Strom-Verbrauch und dem aus der Bremskraft Strom-gewinnenden KONE EcoDisc®-Antrieb bei der Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Kriterien nationaler und EU-Richtlinien und Gesetze.

  • Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) auf Deutsch EU-Gebäuderichtlinie ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung des Gebäudesektors - der "Green Deal" für die Zukunft. Ihr Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Sie verpflichtet Mitgliedsstaaten, durch Sanierungen und energetische Mindeststandards den Energieverbrauch zu senken.

    Kerninhalte und Anforderungen der EPBD (Stand 2024):

    • Klimaneutraler Bestand bis 2050: Der gesamte Gebäudebestand soll bis 2050 klimaneutral sein.
    • Nullemissionsgebäude (NEB): Neue Gebäude müssen ab 2030 emissionsfrei sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2027).
    • "Worst First"-Sanierung: Die energetisch schlechtesten Gebäude (die 15% mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse G) müssen bis 2030 (Nichtwohngebäude) bzw. 2033 (Wohngebäude) auf mindestens Klasse E saniert werden.
    • Ausstieg aus fossilen Heizungen: Ab 2025 dürfen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau von reinen fossilen Heizkesseln gewährt werden. Ziel ist ein vollständiger Ausstieg bis 2040.
    • Solarpflicht: Schrittweise Einführung einer Solarpflicht für neue Gebäude und bestehende öffentliche/Nichtwohngebäude.
    • Energieausweise & Renovierungspass: Die Bewertung der Energieeffizienz wird vereinheitlicht (Klassen A bis G), und der Energieausweis wird bei mehr Gelegenheiten (Verkauf, Vermietung, Renovierung) verpflichtend. Ein freiwilliger "Renovierungspass" soll als Sanierungsfahrplan dienen.

    Aufzüge werden zunehmend als technische Gebäudeausrüstung betrachtet, deren Energieverbrauch in die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einfließt. Die Richtlinie zwingt Eigentümer, Aufzüge nicht nur als sichere, sondern auch als energieeffiziente Anlagen zu betreiben. Bestehende Aufzüge müssen bei Modernisierungen oft auf einen sparsameren Stand gebracht werden (z. B. LED-Beleuchtung, Frequenzumrichter, Standby-Schaltung). 

    In Deutschland setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht um. Es ist das zentrale Gesetz für klimafreundliches Bauen und Modernisieren, das sicherstellen soll, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen und klimafreundlicher beheizt werden können.

    In Österreich geht die EPBD in der OIB-Richtlinie auf und in der Schweiz orientieren sich die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich daran.

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft "Heizungsgesetz" genannt, ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 den Energieverbrauch von Gebäuden regelt und auf erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung umstellt. Es führt frühere Regelungen (EnEV, EnEG, EEWärmeG) zusammen, um Treibhausgase zu reduzieren.

    • Hauptziel: Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
    • Neubauten: Verschärfte Anforderungen an die energetische Qualität gelten seit dem 1. Januar 2023.
    • Bestandsbauten: Es gibt Pflichten bei Sanierung und Modernisierung, insbesondere beim Heizungstausch.
    • Energieausweis: Das Gesetz definiert die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen.

    Wird Strom am Gebäude selbst produziert und wird dieser Strom im Gebäude (z. B. für Beleuchtung, Lüftung etc.) genutzt, zählt er als erneuerbare Energie, sofern die Anlage entsprechend technisch ausgelegt ist. Dies kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können.

    Voraussetzungen für die Anrechnung: 1. Der Strom muss im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe erzeugt werden. 2. Die Anlage muss für Eigenverbrauch ausgelegt sein. 3. Die Rückspeisung muss durch einen entsprechenden Stromzähler nachweisbar sein.

    Strom aus regenerativen Antrieben ist dabei schwierig bis nicht möglich anzurechnen, da hier für den Betrieb des Aufzugs erst Strom verbraucht werden muss.

    Hinweis: In 2026 wird aus dem Gebäudeenergiegesetz das Gebäudemodernisierungsgesetz.

  • Die nationale Umsetzung der EPBD-Vorgaben wird hauptsächlich auf Ebene des Baurechts der Bundesländer erfolgen. Dazu sind folgende Regelwerke geplant, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) in den nächsten Monaten und Jahren herausgegeben werden:

    1. Überarbeitung der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, in der auch die Sanierungspflichten verankert sind
      1. Nichtwohngebäude: Bis 2030 müssen die 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Effizienz renoviert werden, bis 2033 steigt dieser Anteil auf 26 %.
      2. Wohngebäude: Bis 2030 soll mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreicht werden.
    2. Neuer OIB-Leitfaden für einen Renovierungspass
    3. Nationaler Gebäuderenovierungsplan - Strategieplan als OIB-Dokument veröffentlichen, um den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren. 
    4. OIB-Dokument zum Nachweis der Kostenoptimalität
    5. Neue OIB-Richtlinie 7 zum Thema Nachhaltigkeit

    Auf Bundesebene wird die EPBD u.a. im Energieausweisvorlagegesetz umgesetzt. Weiters werden Anpassungen im Wohn- und Mietrecht erforderlich sein, um Sanierungen zu erleichtern.

  • Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) der EU ist in der Schweiz nicht direkt rechtsverbindlich, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist und Energiefragen nicht Teil der bilateralen Abkommen sind, die eine automatische Übernahme von EU-Recht vorsehen. 

    Dennoch orientiert sich die Schweizer Energiepolitik stark an den europäischen Standards, um Handelshemmnisse zu vermeiden und Klimaziele zu erreichen:

    • Keine formelle Übernahme: Die Schweiz übernimmt die EPBD nicht eins zu eins in nationales Recht. Die Hoheit über die Gebäudegesetzgebung liegt in der Schweiz primär bei den Kantonen.
    • Harmonisierung über MuKEn: Die Kantone koordinieren ihre Energievorschriften über die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Diese orientieren sich in vielen Punkten (z. B. Grenzwerte für Neubauten, Sanierungspflichten) an den Ambitionen der EPBD, um eine Kompatibilität der Märkte zu gewährleisten.
    • GEAK vs. Energieausweis: Während die EU den Energieausweis vorschreibt, nutzt die Schweiz den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Obwohl das System ähnlich ist, ist der GEAK im Gegensatz zum EU-Ausweis nicht in allen Kantonen für jeden Verkauf oder jede Vermietung obligatorisch.
    • Energiestrategie 2050: Die Schweiz verfolgt mit ihrer eigenen Energiestrategie 2050 vergleichbare Ziele wie die EPBD, etwa die Reduktion des fossilen Energieverbrauchs im Gebäudepark. 

    Zusammenfassend: Die Schweiz setzt die EPBD nicht "um", sondern entwickelt parallele, oft ähnlich strenge nationale und kantonale Vorschriften, die mit den europäischen Zielen harmonieren. 

  • Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, kurz EED) ist ein zentrales Regelwerk der Europäischen Union, das den Energieverbrauch systematisch senken soll. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen, um die Energieeffizienz in Gebäuden, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu steigern.

    Ziele & Kernvorgaben Einsparziel:

    • Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch in der EU um mindestens 11,7 % gesenkt werden (im Vergleich zu den Prognosen von 2020).
    • Verbindlichkeit: Mit der Neufassung von 2023 (EED III) wurden die Ziele für die Mitgliedstaaten erstmals rechtlich bindend.
    • Vorbildfunktion des Staates: Der öffentliche Sektor muss seinen Energieverbrauch jährlich um 1,9 % reduzieren.

    Was bedeutet das konkret?

    Für Mieter & Vermieter:

    • Fernablesbarkeit: Seit Oktober 2020 dürfen nur noch fernablesbare Messgeräte (z. B. für Heizung oder Wasser) installiert werden.
    • Verbrauchsinformationen: Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern regelmäßig (meist monatlich) Informationen über deren Energieverbrauch bereitzustellen, um Anreize zum Sparen zu schaffen. 

    Für Unternehmen: Große Unternehmen sowie solche mit hohem Energieverbrauch müssen regelmäßig Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (wie ISO 50001) einführen.

    Für Gebäude: Es gibt eine Renovierungsquote von jährlich 3 % für Gebäude der öffentlichen Hand, um diese in Niedrigstenergiegebäude umzuwandeln.

    In Deutschland wurde die Richtlinie maßgeblich durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) national umgesetzt.

     

  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine im November 2022 verabschiedete EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer detaillierten und standardisierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet. Sie ersetzt die NFRD, erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Firmen drastisch und erfordert Transparenz in Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen (ESG).

    Die EU-Richtlinie, die Immobilienunternehmen zu einer umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und zielt darauf ab, ESG-Informationen (Environmental, Social, Governance) vergleichbar, transparent und prüfpflichtig zu machen. Für die Immobilienbranche, die für einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen verantwortlich ist, bedeutet dies eine grundlegende Neuausrichtung in der Dokumentation von Gebäudeleistungen.

    Sie gilt für Unternehmen, die mind. 250 Mitarbeiter, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme erreichen (2 v. 3 Kriterien). Betroffen sind auch Nicht-EU-Unternehmen mit großen EU-Töchtern

    Strom aus regenerativen Antrieben kann in der Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden, was den Primärenergiebedarf des Gebäudes verbessert und wodurch höhere Effizienzstandards leichter erreicht werden können. Das ist positiv für die europäische Gebäuderichtlinie, die Zertifizierung und die Förderfähgkeit von Maßnahmen.

     

     

     

     

  • Die EU-Taxonomie für Immobilien ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Gebäude und Baumaßnahmen als ökologisch nachhaltig gelten, um Investitionen in grüne Projekte zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Sie setzt strenge Maßstäbe für Klimaschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschonung bei Neubauten, Sanierungen und Erwerb.

    Die EU-Taxonomie zwingt die Immobilienbranche zu mehr Transparenz und höherer Energieeffizienz, da der Bausektor für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich ist.

    Eine Immobilie gilt als taxonomiekonform, wenn sie wesentliche Beiträge zum Klimaschutz leistet (z.B. Energiebedarf 10 % unter dem nationalen Standard) und keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt ("Do-No-Significant-Harm"-Kriterien).

    Anwendungsbereiche: Neubau, Renovierung, Erwerb & Eigentum von Gebäuden.

  • Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) – auf Deutsch EU-Offenlegungsverordnung – ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das seit März 2021 Finanzmarktteilnehmer (wie Immobilienfondsmanager) verpflichtet, Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen. Für Immobilienverwalter und Asset Manager bedeutet dies, offenzulegen, wie ökologische, soziale und governance-bezogene (ESG) Kriterien in ihre Investitionsentscheidungen einfließen, um „Greenwashing“ zu verhindern.

  • Die Landesbauordnungen (LBO) der deutschen Bundesländer entwickeln sich zunehmend von reinen Sicherheitsvorschriften hin zu Regelwerken, die ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz aktiv fördern. Sie bilden die Grundlage für umweltverträgliche Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden.

  • Die QNG-Zertifizierung („Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für nachhaltige Wohngebäude. Sie bestätigt die Einhaltung hoher ökologischer, sozialer und technischer Standards (z.B. Treibhausgase, Schadstoffe, Barrierefreiheit). Das Siegel ist Voraussetzung für staatliche Fördergelder.

    Bescheinigt im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der dazugehörigen Förderprogramme (wie "Klimafreundlicher Neubau" – KfW) die höchste Stufe der Nachhaltigkeit. Es geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen des GEG hinaus und ist die Voraussetzung für zinsgünstige KfW-Förderkredite beim Neubau.

    Im Kontext der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fungiert das QNG als ein valider Nachweis für Nachhaltigkeitskriterien im Immobiliensektor.

  • Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert Immobilien nach einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der Umwelt, Mensch und Wirtschaftlichkeit umfasst. Sie bietet Zertifizierungssysteme für Neubau, Sanierung, Rückbau und den Betrieb von Gebäuden (Büro, Wohnen, Pflege) an. DGNB-Zertifikate (Bronze, Silber, Gold, Platin) dienen als Qualitätsnachweis, Risikominimierung und für ESG-konforme Investitionen.

    DGNB-zertifizierte Immobilien gehen im Kontext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Während das GEG primär den Energiebedarf und die Heiztechnik regelt, betrachtet das DGNB-System die Immobilie ganzheitlich im Lebenszyklus, was die Erfüllung hoher Nachhaltigkeitsstandards erleichtert. 

    Die DGNB bietet eine spezielle ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie an, um Immobilien auf Konformität mit Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen. DGNB-zertifizierte Immobilien spielen im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle, da sie Unternehmen dabei unterstützen, die strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU (ESG-Kriterien) zu erfüllen. Durch ihren ganzheitlichen, ressourcenschonenden Ansatz helfen DGNB-Zertifikate, notwendige Daten für CSRD-Reports (insbesondere im Bereich Umwelt/Ökologie) strukturiert bereitzustellen. 

  • LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) und BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) sind führende internationale Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Bauen, die im Kontext der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine zentrale Rolle als Nachweis- und Dateninstrumente einnehmen. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei LEED und BREEAM helfen, die geforderten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu erfüllen und zu belegen.

    LEED und BREEAM bewerten Gebäude nach Kriterien wie Energieeffizienz, Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Materialien, Abfall und Innenraumqualität. Diese Datenpunkte sind direkt relevant für die Nachhaltigkeitsberichte, die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD erforderlich sind.

    Zertifizierungen nach LEED oder BREEAM können als Nachweis dafür dienen, dass Gebäude die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen, insbesondere in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

    Zusammenfassend dienen LEED und BREEAM als "Übersetzer" von Gebäudeperformance in die Datensprache der CSRD, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen im Lagebericht revisionssicher zu dokumentieren.

  • Übersicht der Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Aufzüge mit Rekuperation (Bremskraftrückgewinnung) für den DACH-Raum, ergänzt um die EU-Ebene.

     

    1. Europäische Union (EU)

    Die EU fördert nicht direkt Einzelprojekte, gibt aber den rechtlichen und finanziellen Rahmen vor:

    • Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF): Die EU stellt Deutschland, Österreich und anderen Mitgliedstaaten Milliarden zur Verfügung, die über nationale Programme (wie die BEG in Deutschland) in die energetische Sanierung fließen.
    • EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Verpflichtet Mitgliedstaaten zu Sanierungsplänen. Techniken wie die Rekuperation werden hier als "Smart-Building-Komponenten" in die Effizienzbewertung aufgenommen.

     

    2. Deutschland

    • KfW-Programm 261 (Kredit): Förderung im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Tilgungszuschüsse bis 45 %).
    • KfW-Programm 455-B (Zuschuss): Bis zu 10 % Zuschuss für barrierefreie Umbauten (inkl. moderner Aufzüge).
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA: Die Förderungen unterteilen sich in 3 Teilprogramme. Die Höhe der Förderung fällt unterschiedlich aus und muss je nach Vorhaben individuell berechnet werden, kann aber erheblich sein. 
      • BEG Einzelmaßnahmen (EM): Unterstützung für punktuelle Sanierungen wie Dämmung, Fenstertausch oder Optimierung der Heizung.
      • BEG Wohngebäude (WG): Förderung für die Komplettsanierung zum „Effizienzhaus“.
      • BEG Nichtwohngebäude (NWG): Analoge Förderung für gewerbliche Gebäude oder kommunale Bauten..

     

    3. Österreich

    In Österreich ist die Förderung oft eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln:

    • Sanierungsbonus (Bundesförderung): Im Rahmen der "Sanierungsoffensive" werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf und Energieverbrauch senken. Hocheffiziente Aufzugssysteme können bei einer umfassenden Sanierung eingerechnet werden.
    • Wohnbauförderung der Bundesländer: Jedes Bundesland (z. B. Wien - Thewosan) bietet spezifische Zuschüsse für die thermisch-energetische Wohnhaussanierung. Die Nachrüstung von Aufzügen mit Rekuperation wird hier oft als "energetische Verbesserung der Haustechnik" anerkannt.
    • aws Investitionsprämie: Für Unternehmen gibt es periodisch Programme für ökologische Investitionen, die Effizienzsteigerungen (wie KERS im Aufzug) mit 7–14 % bezuschussen.

     

    4. Schweiz (CH)

    Die Schweiz setzt stark auf kantonale Programme und private Initiativen: 

    • Das Gebäudeprogramm: Unterstützt durch Bund und Kantone. Fördergelder gibt es für Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Da Aufzüge zur Haustechnik gehören, fallen sie in vielen Kantonen unter die energetischen Optimierungskredite.
    • ProKilowatt: Dies ist ein Förderprogramm des Bundesamtes für Energie (BFE). Es unterstützt gezielt Projekte, die den Stromverbrauch im Bereich Anlagen und Technik senken. Da Rekuperation direkt Strom spart, können Gesuche für größere Aufzugsanlagen eingereicht werden (Wettbewerbsverfahren).
    • Kantonale Förderungen (z. B. Energiefranken): Über die Plattform Energiefranken.ch lassen sich postleitzahlgenau Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen finden.

     

    (Alle hier gegebenen Informationen sind unverbindlich und müssen im Einzelfall selbst geprüft werden.)

FAQs zu Aufzügen

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Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Aufzugsmodernisierung

Als Betreiber/in eines Aufzuges (das sind Sie, wenn ein Aufzug in Ihren Gebäude ist) sind Sie in der Pflicht, Ihren Aufzug auf Stand (der Technik) zu halten und sicher für die Nutzer bereitzustellen. Mit unserer Anleitung können Sie Ihr Modernisierungsprojekt selbst planen.

FAQs zu Aufzügen

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Checkliste für den sicheren, problemlosen Aufzugsbetrieb

Beim Betrieb von Aufzügen sind eine Vielzahl von Normen und Vorschriften zu beachten. Wir fassen kompakt und verständlich zusammen, an was Sie beim Aufzugsbetrieb denken müssen. So vermeiden Sie technische und rechtliche Probleme.

FAQs zu Aufzügen

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Digitalisierungs-Check für Ihren Aufzug

Die Digitalisierung bietet enorme Potenziale für die Aufzugswartung – von erhöhter Sicherheit und Verfügbarkeit bis hin zu effizienteren Abläufen und mehr Nachhaltigkeit. Mit dieser Checkliste können Sie schnell und einfach einschätzen, wo Sie in Bezug auf die digitale Wartung Ihrer Aufzugsanlagen stehen und welche Möglichkeiten Sie noch entdecken können.

FAQs zu Aufzügen

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Schritt-für-Schritt Anleitung für eine Aufzugsnachrüstung

Eine Aufzugsnachrüstung durchläuft mehrere Phasen. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Checkliste für Ihre Vorüberlegungen hilft Ihnen dabei, im Laufe Ihres Nachrüstungsprojekts die Übersicht zu behalten.

FAQs zu Aufzügen

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10 Tipps für die Planung von Aufzügen

Die Dimensionierung von Aufzügen ist der Prozess, bei dem Größe und Kapazität eines Aufzugs festgelegt werden. Es gibt verschiedene Faktoren,die berücksichtigt werden müssen. Wir haben die 10 wichtigsten Punkte aufgelistet.

FAQs zu Aufzügen

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Planungstipps - Checkliste für Aufzugslösungen in Rechenzentren

Die Dimensionierung von Aufzügen ist der Prozess, bei dem Größe und Kapazität eines Aufzugs festgelegt werden. Insbesondere für Rechenzentren gibt es verschiedene Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Wir haben die wichtigsten Punkte aufgelistet.

FAQs zu Aufzügen

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Green Buildings - Der kompakte Leitfaden für ein nachhaltiges Bauen und Betreiben

Von A wie Aufzug bis Z wie Zertifizierung. Zusammen mit Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer haben wir einen praktikablen Leitfaden erstellt, der alle Aspekte hin zu einem nachhaltigen Gebäude betrachtet. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer lehrt und forscht seit 25 Jahren zu Sustainable Buildings, hat selbst Bauwerke als Architekt möglichst „green“ gestaltet und ist Mitherausgeber des Bestseller-Fachbuchs "Nachhaltiges Bauen".

Glossar & Begriffe

  • Führung der Tragseile, bei der die Geschwindigkeiten von der Kabine und Seil gleich sind.

  • Führung der Tragseile, bei der die Kabinengeschwindigkeit die Hälfte der Seilgeschwindigkeit beträgt.

  • Ein Tonsignal zur Anzeige, dass ein Eingangssignal registriert wurde. Wird z. B. bei Außen- und Innenruf-Tastern verwendet.

  • Vordefinierte Betriebsarten für die Aufzugsfahrt in bestimmten Situationen. Die Betriebsarten sind z. B. Normalfahrt, Inspektionsfahrt oder Setup-Fahrt.

  • Bei Seilaufzügen: die technische Lösung zur Energieversorgung des Hebemotors und Steuerung der Fahrgeschwindigkeit. Bei Hydraulikaufzügen: Steuerung der Pumpe und Ventile.

  • Ein Elektromotor, dessen Drehzahl nicht fest mit der Frequenz der Versorgungsspannung gekoppelt ist. Der Unterschied zwischen Frequenz und Motordrehzahl wird Schlupf genannt. Der Schlupf erzeugt das Motor-Drehmoment.

  • Die Tür an der Haupt-Zugangsseite. Siehe auch C-Türe. Für die meisten Anwendungen in Aufzügen geeignet.

  • Aufzug mit Eingängen an den beiden gegenüberliegenden Seiten des Aufzugsschachts.

  • Der Raum, in dem die Kabine und (falls vorhanden) das Gegengewicht fährt. Dieser Raum wird üblicherweise durch die Schachtgrube, die Schachtwände und die Schachtdecke begrenzt.

  • Die aktuelle Geschwindigkeit des Aufzugs im Aufzugsschacht. Nicht identisch mit der Aufzugsnenngeschwindigkeit.

  • Eine Aufzugsgruppe besteht aus zwei oder mehr Aufzügen, die die gleichen Aussenruftaster nutzen (und unter der gleichen Gruppensteuerung betrieben werden). Siehe auch Aufzugs-Gruppenkombination.

  • Einrichtungen und Funktionen zur Ausführung von Rufen und Befehlen, die von Aufzugsbenutzern eingegeben wurden.

  • Eine Situation, bei der sich 30 bis 50% der Nennlast (je nach Messprinzip) in der Kabine befindet und somit Kabine und Gegengewicht gleich schwer sind.

  • Die Methode für (a) das Ausloten des Aufzugsschachts und Prüfung, ob der Schacht gemäss den Anforderungen errichtet ist oder (b) die Bestimmung der korrekten Position von Komponenten.

  • Ein Schlüsselschalter, mit dem der Aufzug außer Betrieb genommen wird.

  • Optionales Gerät, um die Kabine mit ausgeglichenem Gewicht zur nächsten Haltestelle zu fahren.

  • Ein Gerät, das einen oder zwei stabile Zustände einnehmen kann. Es verbleibt in einem Zustand, bis ein Auslöser betätigt wird. Es wechselt dann zum anderen stabilen Zustand und bleibt dort, bis wieder ein Auslöser betätigt wird. Siehe auch monostabiler Schalter.

  • Material in den Bremsschuhen, mit hohem Reibungskoeffizient.

  • Eine elektromechanische Einrichtung, die eine Bewegung des Fahrkorbs verhindert, wenn der Fahrkorb steht und die Hebemaschine nicht versorgt wird. Einige Bremstypen halten den Fahrkorb auch an, wenn die Spannung zur Hebemaschine unterbrochen wird.

  • Eine Einrichtung, die die Funktion der Bremse steuert.

  • Eine Einrichtung (Magnetschalter), die die Bremse öffnet.

  • Eine weiche zylindrische Oberfläche auf der Antriebswelle der Hebemaschine, auf die die Bremsschuhe eingreifen, wenn der Bremsmagnet abgefallen ist, um die Bewegungsenergie zu absorbieren.

  • Bus-Systeme, die intelligente Automatisierungs-Systeme in einem Peer-to-Peer-Netzwerk verknüpfen. Eine typische Anwendung sind Bus-Systeme in Kfz und bei der Synchronisierung von elektrischen Antrieben.

  • Wechselstromversorgung mit drei Phasen.

  • Drei Aufzüge in einer Gruppe.

  • Der Haltestellenbereich vor dem Aufzugseingang.

  • Die oberste oder unterste Haltestelle, die vom Aufzug angefahren wird.

  • Optionale strukturelle und funktionale Vorkehrungen zum Schutz von Aufzugsbenutzern und Aufzug gegen Schäden, die durch Erdbeben hervorgerufen werden.

  • Eine breite Palette von Funktionen und Nutzungsmerkmalen, die Auswirkungen auf den Fahrgastkomfort bei der Nutzung von Aufzügen haben. Z. B.: Dekor, Signalisierung, Ein- und Aussteigen, Wartezeiten, Fahrkomfort usw

  • Der Fahrkomfort eines Aufzugs wird definiert über: Lärmpegel, vertikale Vibration, seitliche Erschütterung, Beschleunigungs-/Verzögerungsrate und Ruck.

  • Eine Baugruppe mit Schachttüren und Gebäudeabschluss am Zugang zum Aufzugsschacht.

  • Eine mechanische Sicherheitseinrichtung am Kabinenrahmen und (in einigen Fällen) auch am Gegengewichtsrahmen. Stoppt und hält eine zu schnelle Kabine oder ein zu schnelles Gegengewicht über Klemmklammern, die um die Führungsschienen greifen. Die Einrichtung wird durch den Geschwindigkeitsbegrenzer ausgelöst.

  • Ein Notalarm-System, das über größere Distanzen arbeitet.

  • Eine Option, um einen bestimmten Aufzug für die Nutzung durch die Feuerwehr aus der Gruppe zu nehmen.

  • Eine Schachttür-Baugruppe, mit der die vollständige Breite der Rohöffnung des Aufzugsschachts abgedeckt wird.

  • Stahlsegmente mit sanfter Führungsoberfläche. Die Segmentprofile haben üblicherweise eine T-Form (geschmiedet, kaltgezogen oder gewalzt). Führungsschienen werden im Aufzugsschacht eingebaut und führen die Kabine und dessen Gegengewicht.

  • Legt die Toleranzen für die Nennmasse von Aufzugsschacht, Grube, Maschinenraum, Rohöffnungen usw. fest.

  • Eine Komponente, die die Reibung zwischen Treibscheibe und Tragseilen gewährleistet. Besteht aus einem Satz Ausgleichsgewichten zum Ausgleich des Kabinengewichts und einem Teil der Nennlast (üblicherweise 50% der Nennlast).

  • Förderbereich des Gegengewichts in der Schachtgrube. Abgetrennt durch einen Gegengewichts-Schutz.

  • Eine Rolle in der Aufhängung, mit der verhindert wird, dass die Rollen der Türaufhängung aus der Führung springen.

  • Dämpfungs-Element zur Reduzierung des Lärmpegels. Zum Beispiel in der Kabinen-Einhausung, in Türblättern oder im Schaltschrank.

  • Eine Einrichtung, die eine Überschreitung der vorbestimmten Geschwindigkeit verhindert, den Aufzug anhält und ggf. die Fangvorrichtung eingreifen lässt.

  • Der Grundaufzug umfasst die vorkonstruierten Hauptelemente eines Aufzugs: Hebesystem, Steuerungsfunktion, Antriebssystem, Kabinen-Unterstruktur, Tür-Kernsystem und Sicherheitseinrichtung für Fahrgäste. Zubehör und Dekor-Elemente (inkl. der Signalgebung) sind nicht enthalten.

  • Eine Haltestelle, die den Hauptzugang zum Gebäude darstellt.

  • Aufzugsschächte können in Holzbauweise vorgenommen werden. KONE Aufzüge können in Holzschächte eingebaut werden.

  • Erforderliches Gerät zum Transport von der Kabine und Gegengewicht. Eine Gerätekombination, die für bestimmte Lastbereiche, Nenngeschwindigkeiten und Förderhöhe festgelegt ist.

  • Funktionen, die im Grundprodukt enthalten sind.

  • Ein provisorisches Aufzugssystem mit einem transportablen Maschinenraum. Entwickelt, um bei der Bauphase eines Gebäudes einen voll funktionsfähigen Aufzug anzubieten. Der Maschinenraum passt auf die gleichen Führungsschienen wie die Kabine und ist mit einziehbaren Ankern mit der Gebäudestruktur verbunden. So wie das Gebäude "wächst", kann auch das Führungsschienensystem verlängert werden und der fahrbare Maschinenraum wird nach oben versetzt, um die neuen Stockwerke zu bedienen.

  • Eine Kabine mit zwei oder mehr Zugängen.

  • Alle sichtbaren Elemente innerhalb der Kabine.

  • Eine Funktion, mit der eine Nutzung der Kabine bei defekter Versorgung der Kabinenbeleuchtung unterbunden wird.

  • Eine mechanische Einrichtung, die üblicherweise am Tragrahmen angebracht ist und den Aufzug anhält, wenn die Kabine eine voreingestellte Geschwindigkeit überschreitet.

  • Die Grundfläche der Kabine (in 1 m Höhe gemessen, ohne Berücksichtigung der Handläufe) inkl. Türschwelle in Abhängigkeit von Nennlast / Anzahl der Fahrgäste wird in der Sicherheitsnorm festgelegt, die Personen und Lasten während der Aufzugsfahrt zur Verfügung steht. Die verfügbare Fläche im Eingangsbereich wird (bei geschlossenen Türen) ebenfalls mitgerechnet.

  • Eine batteriebetriebene Beleuchtung der Kabine, die im Falle eines Spannungsausfalls als Notbeleuchtung arbeitet.

  • Eine Einrichtung, um einen abwärts fahrende Kabine hinter den normalen Fördergrenzen anzuhalten oder um die kinetische Energie der Kabine zu absorbieren oder abzuleiten.

  • Ein Metallblech unterhalb der Kabinen-Türschwelle. Es verhindert, dass Personen in Berge-Situationen in den Schacht fallen können. Siehe auch Schwellenschürze.

  • Das untere horizontale Element des Kabineneingangs.

  • Die Bedienerschnittstelle für Aufzugsbenutzer innerhalb der Kabine. Umfasst Innenruftaster, Alarmtaster, Tür-Öffnen-Taster usw.

  • Der Tragrahmen der Kabine, an dem die Führungsschuhe, die Fangvorrichtung und die Tragseile bzw. der Hydraulikzylinder angebracht sind.

  • Eine fremdbetätigte Einrichtung, mit der die Kabinentüren geöffnet oder geschlossen werden. Die Automatik-Schachttüren werden über einen Mitnehmer geöffnet bzw. geschlossen.

  • Element(e) der Kabinentür, mit der der Türeingang verschlossen wird.

  • Eine Einrichtung mit zwei zueinander gehörenden, aber voneinander unabhängigen Funktionen: (1) elektrische Sperre des Betriebs der Hebemaschine, bis die Kabinentür in geschlossener Position verriegelt ist, (2) mechanische Sperre des Öffnens der Kabinentür vom Kabinen-Innenraum aus, bis die Kabine den Türbereich erreicht und dort hält oder verzögert wird.

  • Einrichtungen, um eine Überlast in der Kabine zu erkennen und anzuzeigen. Löst die Kabinen-Überlastanzeige aus.

  • Ein KONE Axial-Synchronmotor mit Permanentmagneten im Rotor.

  • Die Last aus dem Gewicht des Rohfahrkorbs, der Kabinen-Inneneinrichtung, der Kabinentür(en), der Nennlast und des Tragrahmens mit allem Zubehör. Das Gewicht umfasst nicht die Tragseile, die Ausgleichsseile oder -ketten, das Hängekabel und das Gegengewicht.

  • Ein Aufzug, der hauptsächlich für den Transport von Lasten vorgesehen ist, die üblicherweise von Personen begleitet werden.

  • Ein Aufzug, der für den Transport von Lasten, Gabelhubwagen usw. geeignet ist.

  • Lastverhältnis (in Prozent), bei dem sich Kabine und Gegengewicht in Balance befinden.

  • Dieser Wert definiert das Verhältnis zwischen Wirkleistung und Scheinleistung. Der Leistungsfaktor eines Schaltkreises wird nach folgender Formel berechnet: pf = P / S, (kW / kVA).

  • Über die Luft transportierter Schall. Bei Aufzügen üblicherweise durch Maschine, Seile, Steuerung, Türen, Führungsschuhen und sonstige vibrierende Komponenten erzeugt.

  • Stahl- oder Gusseisen-Plattform, auf der die Maschine montiert ist.

  • Ein Raum, in dem sich die Aufzugsmaschine und weitere Komponenten der Elektrik und des Steuerungssystems befinden. Befindet sich üblicherweise über dem Aufzugsschacht.

  • Eine Typenreihe von Automatiktüren für Aufzüge mit austauschbaren Komponenten. Für die meisten Anwendungen in Aufzügen geeignet.

  • Die aktuelle Last in der Kabine (Personen und Lasten) oder die Last, für die der Aufzug konzipiert ist.

  • Ein in allen Kabinen eingebautes Notsystem. Umfasst eine Glocke, einen Taster in der Kabine und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (z. B. eine Batterie).

  • Glocke, mit der Hilfe herbeigerufen wird. Wird durch Taster in der Kabine aktiviert. Kann sich im Schacht, auf einer geeigneten Haltestelle oder auf dem Kabinendach befinden.

  • Taster zur Aktivierung der Notruf-Glocke. Aktiviert auch die Sprechverbindung bei eingebauter Fernüberwachung. Befindet sich in der Kabine (zusätzliche Taster auf dem Kabinendach und unterhalb der Kabine).

  • Zeit zwischen Betätigung des Notruf-Tasters und Registrierung des Notrufs.

  • Ein Ort, an dem Alarme und Notrufe entgegengenommen werden. Personen und Rechner verarbeiten die Informationen.

  • Stahlstange in der Parkvorrichtung, die durch Einschieben in die Öffnung der Parkplatte die Kabine blockiert.

  • Funktion für einen Einzelaufzug oder eine Aufzugsgruppe. Bei dieser Funktion erhält der Aufzug ein Signal zur Rückkehr zu einer vorbestimmten Haltestelle, wenn alle Innen- und Aussenrufe vollständig bedient sind.

  • Ein Stahlblech mit Öffnungen in der Parkvorrichtung. Der Parkbolzen passt in die Öffnungen.

  • Mechanische Sicherheitseinrichung, um die Kabine bei Montage und Wartung zu blockieren.

  • Ein Aufzug, der vorzugsweise für den Personentransport gedacht ist.

  • Typenreihe von vorkonstruierten Grundaufzügen, die eine Produktfamilie bilden.

  • Ein Blech unterhalb des Tragrahmens, an das der Puffer anschlägt.

  • Ein Schachttür-Aufbau, der nicht die gesamte Breite des Aufzugsschachts bedeckt. Siehe auch Tür mit schmalem Rahmen und Portaltür.

  • Das Innenmass (Seite bis Seite) des Kabinenrahmens ohne Dekor.

  • Die Höhe ab dem rohen Kabinenboden bis zur obersten Kante des Kabinendachs.

  • Das Innenmass (Front bis Rückseite) des Kabinenrahmens ohne Dekor.

  • Die Kabinenstruktur ohne separate (nicht integrierte) Elemente.

  • Stahlblech an der Schachtwand unter der Schachttürschwelle und über der Schachttür, um den Abstand zwischen Kabinentür-Schwelle und Schachtwand zu verringern.

  • Der Teil des Aufzugsschachts von der Schwelle der untersten Haltestelle bis zum Boden des Schachts.

  • Teil des Aufzugsschachts zwischen dem Bodenniveau der obersten Haltestelle und der Decke des Schachts.

  • Eine Tür in der Öffnung des Aufzugsschachts. Gestattet einen sicheren Zugang zur Kabine.

  • Eine Schutzeinrichtung, mit der eine unkontrollierte Fahrt der Kabine in Aufwärtsrichtung gestoppt wird.

  • Eine Sicherheitsabschrankung auf dem Kabinendach, die einen Sturz in den Schacht verhindet.

  • Der leichte vertikale Abstand vom Grubenboden zum untersten strukturellen oder mechanischen Teil, zur Komponente oder zum Gerät (ausser Führungsschuhe und -rollen, Fangvorrichtungsmechanik und Plattform-Schürzen), das unter die Kabinenplattform montiert ist, während die Kabine auf den vollständig komprimierten Puffern ruht. Siehe auch Schutzraum.

  • Eine Einrichtung, die Brüche im Tragseil erkennt.

  • Teil des Aufzugssteuerungs-Systems. Umfasst die Bedienerschnittstelle für den Monteur sowie Schalter, Sicherungen und Bremslösehebel.

  • Dekor- und Schutzelement am Boden der Kabinenwand.

  • Eine Komponente, die die Netzspannung an die vom System benötigte Spannung anpasst.

  • Gerät oder Gerätegruppe, mit der eine angeschlossene Anlage auf vorbestimmte Weise gesteuert wird. Eine Aufzugssteuerung besteht aus Antrieb und Steuerungsfunktionen.

  • Eine Aufzugsbetriebsart, bei der die Kabine abwärts fährt, bis er einen Verzögerungs- oder Synchronisationsschalter erreicht.

  • Eine vordefinierte Palette von Kernkomponenten, die den Kernaufzug bilden.

  • Die Liste von Daten, über die Aufzugsplattformen in DL-Dokumenten festgelegt wird.

  • Seile, die die Kabine und das Gegengewicht tragen. Nicht identisch mit dem Hebezugseil.

  • Eine Sicherheitsprüfung. Sie gewährleistet, dass zwischen Tragseilen und Treibscheibe die korrekte Reibung vorhanden ist.

  • Dekorative Komponente um die Türöffnung. Siehe auch Abdeckleiste.

  • Eine Vorrichtung, um die seitliche Seilvibration zu dämpfen.

  • Funktion, die die Kabinenhaltestellen mit registrierten Aussenrufen passieren lässt, wenn einen bestimmte Belastung überschritten ist (z. B. 60 bis 80% der Nennlast).

  • Ein System, das mit dem Öffnen der Tür beginnt, bevor die Kabine an der Haltestelle vollständig zum Stehen gekommen ist. Die Tür beginnt zu öffnen, wenn sich die Kabine im Türbereich befindet und die Geschwindigkeit unter dem von der Sicherheitsnorm geforderten Grenzwert ist.

  • Einbaukasten, in der die Geräte der Signalgebung eingebaut sind.

  • Ein System beim Betrieb von Automatiktüren. Gibt ein Warnsignal aus und schliesst die Tür mit reduzierter Geschwindigkeit und reduziertem Drehmoment. Wird aktiviert, wenn die Tür länger als die voreingestellte Zeit geöffnet bleibt.

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