Download Aufzugswartung - warum eigentlich | KONE

Ihre Fragen - unsere Antworten

  • In der VDI 3810 sind die empfohlenen Häufigkeiten aufgeführt. In den Dokumenten des Herstellers werden eher allgemeine Infos gegeben, da die Fahrtenzahl nicht klar ist, wenn ein Aufzug neu geliefert wírd.

  • Wenn die Entstaubung dazu dient die Funktionsfähigkeit sicherzustellen, dann ja, ansonsten nein. Das Auto muss zur Wartung auch nicht gewaschen werden, es sei denn es ist vertraglich festgelegt.

  • Für Deutschland sind in der Betriebssicherheitsverordnung alle Pflichten sehr genau und umfassend festgelegt.

  • Der Zyklus 2 Jahre bezieht sich ausschließlich auf die wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV; Dekra, GTÜ u.ä.)

  • Die von Ihnen festgelegten Intervalle, mit denen Sie die sichere Verwendung nach Betriebssicherheitsverordnung gewährleisten. Dazu müssen Sie alle Erkenntnisse und den Stand der Technik berücksichtigen.

  • Dessen sind wir uns alle bewusst. Da es aber, mit Ausnahme der Betreiberdokumentation, kein anderes Regelwerk gibt, was Ihnen eine Hilfestellung über die Wartungsintervalle gibt, sollte Sie allen Vertragsverhandlungen zugrunde liegen. Wenn Sie sich mit Ihrem, nach DIN EN 13015 zertifizierten, Wartungsunternehmen auf einen anderen Zyklus einigen, ist Ihnen das gestattet, da das Wartungsunternehmen nach BetrsichV als fachkundig nach §2 zu werten ist.

  • Wir wissen das es mittlerweile Prüforganisation gibt, die ohne Monteur die wiederkehrenden Prüfungen durchführen möchte. Wir empfehlen jedoch, dass der Monteur an der Anlage mit zugegen ist, um den Ablauf sauber durchführen und mögliche Mängel umgehend beheben zu können.

  • Alle Aufzüge, die überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV sind, müssen alle 2 Jahre hinsichtlich der sicheren Verwendung wiederkehrend geprüft werden.

  • Gegenfrage: Darf ein Auto mit abgelaufenem TÜV vermietet werden? Das Nein gilt gleichermaßen für Aufzüge.

  • Seit dem Jahre 2002 sind Gefährdungsbeurteilungen gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung für überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge) als Arbeitsmittel notwendig. Die Betriebssicherheitsverordnung kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.

  • Wenn die sichere Verwendung der Anlage nicht gewährleistet werden kann, z.B. erheblicher Mangel mit Risikostufe hoch = sofort! Die Übergangsfrist endete am 31.12.2007.

  • Siehe §3 der Betriebssicherheitsverordnung.

  • 1 mal. Sie wird danach fortgeschrieben, wenn der Stand der Technik sich ändert oder die Nutzer oder ein Unfallgeschehen es erfordern.

  • Die Unterweisung wird nur einmal gefordert, Auffrischungen machen aber durchaus Sinn, insbesondere wenn die “Aufzugswärter” auch die Personenbefreiung durchführen.

  • Dann wird sich der interne Aufzugswärter ausschließlich mit der Inaugenscheinnahme beschäftigen.

  • Noch vor wenigen Jahren galt die 2-wöchentliche Überprüfung als ausreichend. Heute wird das Schutzziel definiert und die Intervalle werden nach Erfordernissen festgelegt, was zu erheblich längeren Intervallen führen kann, wenn einige Punkte z.B. bereits von digitalen Lösungen überprüft werden.

  • Sie können alle Leistungen zukaufen oder selbst erbringen. Wir haben von digitalen Lösungen mit 24/7 Connected Services bis zur persönlichen Inaugenscheinnahme alle Leistungen im Programm.

  • Genau das ist der Plan: Service nach Bedarf, vorausschauend und ohne Stillstandszeiten. Wenn wir über künstliche Intelligenz direkt von der Anlage erfahren, wo es Anomalien gibt, kann unser Servicemonteur bereits mit den passenden Ersatzteilen zur Anlage fahren und den Fehler zu Zeiten, wenn die Anlage gerade nicht benötigt wird, beheben, bevor eine Störung entsteht. Wir können uns sehr viel vorstellen und brauchen eigentlich nur Sie, damit wir das endlich alles umsetzen können.

  • Die Technik kann niemals das Fein- und Bauchgefühl eines erfahrenen Servicemonteurs ersetzen. Wir verlassen uns nicht nur auf die Sensorik, sondern setzen auch die Erfahrung und das Wissen der Mitarbeiter ein, um den sicheren Betrieb Ihrer Anlage zu gewährleisten. Es wird Verbesserungen in der Technologie geben, aber einen Verzicht auf den Menschen halte ich für nicht zielführend.

  • Auch diese Idee hatten wir schon! Sie scheitert im Moment noch daran, dass wir erst die Kunden überzeugen müssen, dem Aufzug, wie bereits Alexa oder dem Auto, zu vertrauen.

  • Wenn Personen damit fahren können gibt es keine Unterschiede zu den Personenaufzügen.

  • Alle 2 Jahre spätestens.

  • TÜV ebenfalls alle 2 Jahre (Achtung vor 2015 waren es 4 Jahre ); Wartung nach Bedarf und Fahrtenzahl (min. 1 x jährlich)

  • Vergleichen Sie uns mit den Kaffeemaschinen und den Autos - Sie werden sehen: wir sind viel günstiger als die.

  • Es macht auf jeden Fall Sinn, den Knopf ab und zu mal zu betätigen. Wir hatten in der Vergangenheit häufiger Fälle, in denen Menschen die Taster mit Sekundenkleber beschädigt haben. Wenn Sie in den Fahrkorb einsteigen, einfach mal ganz kurz darauf drücken und alles ist gut. Den Rest machen wir.

  • Wenn etwas nicht automatisch abläuft, ist es sinnvoll eine Art “Bedienungsanleitung” zu verfassen, gern auch in Bildern, die dem Nutzer die notwendigen Hinweise gibt.

  • Auch für Bestandsanlagen gilt in Deutschland der Stand der Technik. Es wird sich vermutlich um eine sehr alte Anlage handeln, da beleuchtete Taster schon zu Zeiten der TRA gefordert waren.

  • Sie dürfen fast alles, weil Sie als Arbeitgeber auch die Verantwortung übernehmen. Wenn Ihre Infrastruktur es erlaubt, sind alle diese Sachen umsetzbar. Ich empfehle auf jeden Fall, mal einen Blick in die VDI 4705 Notrufmanagement zu werfen. Dort stehen noch wichtige Details.

  • Die aufzugsrelevanten Funktionen werden natürlich mit im Rahmen der Wartung betrachtet, allerdings nicht geprüft (siehe VDI 3809 Prüfung von Feuerwehraufzügen), da das Zusammenspiel aller notwendigen Einrichtungen (Notstrom, Überdrucklüftungsanlge usw.) nur mit allen anderen Gewerken geprüft werden kann.

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