Die Auswirkungen des COVID-19 auf die Geschäftstätigkeit von KONE in Österreich

Pressemitteilung Veröffentlicht am 20.03.2020

Unsere oberste Priorität ist das Wohlbefinden unserer MitarbeiterInnen, KundInnen und NutzerInnen.

Wien, 20. März 2020.

Unsere oberste Priorität ist das Wohlbefinden unserer MitarbeiterInnen, KundInnen und NutzerInnen. Wir betreiben im gesamten Unternehmen die notwendigen Maßnahmen, um die Situation sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu bewältigen und befolgen dabei die Anweisungen der Regierung, der lokalen Gesundheitsbehörden, sowie der Weltgesundheitsorganisation und International SOS.

Wir haben aber auch eine gesellschaftliche Verantwortung – und nehmen diese sehr ernst. Viele Maßnahmen, die wir derzeit ergreifen, resultieren daraus und nicht nur aus betrieblicher Notwendigkeit. Dadurch können wir unseren KundInnen helfen, den Personenfluss in ihren Gebäuden sicher und zuverlässig zu gewährleisten, insbesondere unter diesen außergewöhnlichen Umständen. Indem wir unseren KundInnen auf diese Weise zur Seite stehen, übernehmen wir auch eine Rolle bei der Unterstützung der Allgemeinheit.

Gemeinsam mit unseren LieferantInnen und SubunternehmerInnen beobachten wir die Situation sehr genau, und treffen die notwendigen Entscheidungen um die Auswirkungen des Coronavirus zu minimieren und weiterhin im Service, Neubau und der Modernisierung unsere Leistungen zu erbringen. Dabei betonen wir nochmals den Schutz und die Gesundheit von MitarbeiterInnen, KundInnen und NutzerInnen, die für uns stets die oberste Priorität haben.

Gemäß den Empfehlungen der Regierung in Österreich erhöhen wir den Anteil der MitarbeiterInnen, die von zu Hause aus arbeiten können, um den Kontakt mit anderen und das damit verbundene Ansteckungsrisiko für die Allgemeinheit zu minimieren.

Unsere ServicetechnikerInnen sind für notwendige Wartungen, Reparaturen und Störungsbehebungen weiterhin im Dienst und werden mit den notwendigen Vorkehrungen zur Erhöhung der persönlichen Schutzausrüstung und Hygiene ausgestattet.

Bleiben Sie gesund und treten Sie bei Fragen mit unserem KONE Customer Care Center unter 0800 - 22 88 00 oder service.at@kone.com in Kontakt.

Über KONE

2019 erwirtschafteten unsere rund 60.000 Mitarbeiter weltweit einen Jahresumsatz von 10 Milliarden Euro. Mit mehr als 1.000 Niederlassungen und 1,1 Million Anlagen in Wartung, verteilt auf über 60 Länder, garantieren wir Service auf gleichbleibend hohem Niveau für Anlagen aller Hersteller. 1910 in Finnland gegründet, ist KONE heute ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien an der Nasdaq Helsinki Ltd. in Finnland gelistet sind.

KONE AG
Lemböckgasse 61
1230 Wien
Tel: (01) 863 67 0
Fax: (01) 863 67 221
Email: office.at@kone.com

FAQ - häufig gestellte Fragen zu unserem Service während der Corona-Pandemie

30.03.2020

  • Der Schutz und die Gesundheit von MitarbeiterInnen, KundInnen und NutzerInnen hat für uns oberste Priorität. Wir unternehmen im gesamten Unternehmen energische Maßnahmen, um die Situation sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu bewältigen und befolgen dabei die Anweisungen der Bundesregierung und Landesregierungen, der lokalen Gesundheitsbehörden, sowie der Weltgesundheitsorganisation und International SOS.

    KONE verfügt über ein BCMS (Business Continuity Management System), das auch Maßnahmen für die aktuelle Situation umfasst. Bitte beachten Sie, dass wir zusammen mit unseren Partnern organisatorische und technische Vorsorge getroffen haben und aktuell (Stand 30.03.2020) der Umsetzbarkeit unserer vertraglichen Leistung nichts entgegensteht.

    Gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung und Landesregierungen haben wir den Anteil der MitarbeiterInnen erhöht, die von zu Hause aus arbeiten können, um den Kontakt mit anderen zu minimieren. Unsere ServicetechnikerInnen sind bis auf Weiteres durchgehend für Sie unterwegs – treffen aber die notwendigen Vorkehrungen zur Hygiene, für den individuellen Schutz, aber auch zum Schutz Anderer. Für unsere Notrufzentralen haben wir die Krisenpläne aktiviert und können somit 100% Erreichbarkeit für Sie gewährleisten.

  • KONE verfügt über ein BCMS (Business Continuity Management System), das auch Maßnahmen für die aktuelle Situation umfasst. Bitte beachten Sie, dass wir zusammen mit unseren Partnern organisatorische und technische Vorsorge getroffen haben und aktuell (Stand 30.03.2020) der Umsetzbarkeit unserer vertraglichen Leistung nichts entgegensteht.

    KONE verfügt über eine robuste globale Lieferkette, die insgesamt 13 Produktionswerke in neun Ländern sowie mehrere Vertriebszentren und Lieferanten auf der ganzen Welt umfasst. Die Situation rund um das Coronavirus verändert sich jeden Tag, und wir nutzen unsere globale Lieferkette, um die Herausforderungen und Einschränkungen in den einzelnen Ländern zu entschärfen.

    Gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung und Landesregierungen haben wir den Anteil der MitarbeiterInnen erhöht, die von zu Hause aus arbeiten können, um den Kontakt mit anderen zu minimieren. Unsere ServicetechnikerInnen sind bis auf Weiteres durchgehend für Sie unterwegs – treffen aber die notwendigen Vorkehrungen zur Hygiene, für den individuellen Schutz, aber auch zum Schutz Anderer. Für unsere zentralen Dienste haben wir die Krisenpläne aktiviert und können somit Erreichbarkeit für Sie gewährleisten.

    Zusätzlich ändern wir die Art und Weise der Zusammenarbeit mit unseren KundInnen. Beispielsweise finden die meisten Kundenbesprechungen jetzt online statt. So halten wir ein hohes Maß an Aktivität mit unseren Kunden aufrecht und können ihre Situation und ihre Bedürfnisse verstehen. Dadurch können wir sehen, wie wir sie am besten unterstützen können.

    Der Schutz und die Gesundheit von MitarbeiterInnen, KundInnen und NutzerInnen hat für uns oberste Priorität.

  • Während der Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19-Ausbruchs wird die Wartung von Aufzügen und Rolltreppen in der Regel als systemkritischer Dienst betrachtet und mit einigen Einschränkungen erlaubt.

    Bis auf Weiteres sind unsere ServicetechnikerInnen für unsere Kunden unterwegs, treffen aber die notwendigen Vorkehrungen zur Hygiene für den individuellen Schutz, aber auch zum Schutz Anderer. So sind unsere TechnikerInnen instruiert, 2-Personen Tätigkeiten, wenn möglich zu vermeiden. In jedem Fall sollen die vorgesehenen Schutzausrüstungen getragen werden, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zusätzlich werden alle Personen mit grippeähnlichen Symptomen aufgefordert, 14 Tage zu Hause zu bleiben (einschließlich der Subunternehmer). MitarbeiterInnen, bei denen ein Infektionsrisiko bestehen könnte, werden für 14 Tage in Quarantäne geschickt, wie es die offiziellen Stellen erfordern.

    Der Schutz und die Gesundheit von MitarbeiterInnen, KundInnen und NutzerInnen hat für uns oberste Priorität.

  • Es empfiehlt sich im Rahmen der allgemeinen Hygiene, Aufzugtaster, Aufzugs- und Rolltreppenhandläufe, Kabinenwände, Aufzugstüren, automatische Gebäudetüren oder andere Oberflächen von Anlagen zu desinfizieren, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Folgen Sie bitte den Empfehlungen des öffentlichen Gesundheitswesens und anderer zuständiger Stellen, wie der Weltgesundheitsorganisation, bei der Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel.

    Halten Sie sich stets an die Anweisungen der zuständigen Behörden für die Durchführung der Desinfektion, die Bewertung des Risikoniveaus, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, die Schritte und das Vorgehen bei der Desinfektion und die Desinfektion der persönlichen Schutzausrüstung nach dem Gebrauch.

    Die Haltbarkeit der KONE-Materialien wurde mit Standard-Reinigungsmitteln getestet. Um eine Beschädigung der Oberflächen der Anlagen zu vermeiden, ist es wichtig, bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln Vorsicht walten zu lassen und die Gebrauchsanweisung der Desinfektionsmittel Folge zu leisten.

    Bis auf Weiteres sind unsere ServicetechnikerInnen für unsere Kunden unterwegs, treffen aber die notwendigen Vorkehrungen zur Hygiene für den individuellen Schutz, aber auch zum Schutz Anderer. Wir tun alles, was wir gemeinsam mit unseren Lieferanten und Subunternehmern tun können, um die Auswirkungen des Coronavirus zu minimieren und wie geplant im Service zu liefern.

  • Die Regierung empfiehlt in dieser Epidemiesituation allgemein einen Abstand von 1,5m bis 2m zwischen Personen zu wahren, um sich nicht bei einem potentiell Erkrankten anzustecken. Die Nutzung von Aufzügen erfolgt grundsätzlich im Rahmen des eigenen Ermessens durch den Endnutzer.

  • Die Verantwortung für die zeitgerechte Durchführung von Wartungsanforderungen obliegt organisatorisch dem Betreiber der Anlage. Können Wartungen nicht durchgeführt werden und wird damit nicht nur unerheblich von den für diese Anlage individuell geltenden Anforderungen abgewichen, muss der Betreiber eine Maßnahme treffen, die den Betrieb der Anlagen für ihren Gebrauch sicherstellt. Kann dies, z.B. durch eine Ersatzmaßnahme nicht erfolgen, kann auch eine Stilllegung dieser Anlage erforderlich werden, sofern von ihrem Fortbetrieb Gefahren ausgehen. Störungen sind generelle Unterbrechungen der ordnungsgemäßen Funktion von Anlagen und als solche zu beheben, ohne dass es einer Reparatur bedarf. Störungen treten auch bei ordnungsgemäßer Wartung auf und obliegen in ihrer Verantwortung dem Betreiber. Ist jedoch eine technisch nicht ordnungsgemäß erfolgte Wartung oder Reparatur ursächlich für einen Unfall, haftet der Unternehmer, der diese Leistung durchführte.

  • Unsere ServicetechnikerInnen sind bis auf Weiteres durchgehend für Sie unterwegs – treffen aber die notwendigen Vorkehrungen zur Hygiene, für den individuellen Schutz, aber auch zum Schutz Anderer. Für unsere Notrufzentralen haben wir die Krisenpläne aktiviert und können somit 100% Erreichbarkeit für Sie gewährleisten. Wie auch im normalen Geschäftsbetrieb haben Personeneinschlüsse stets Vorrang vor anderen Maßnahmen, wie beispielsweise geplanten Wartungsbesuchen.

  • Wie auch im normalen Geschäftsbetrieb haben Personeneinschlüsse, Anlagenausfälle und Störungsbeseitigungen stets Vorrang vor anderen Maßnahmen, wie beispielsweise geplanten Wartungsbesuchen. Unser Service Center oder unser Technischer Helpdesk bewerten das Problem und entsenden in derlei dringenden Fällen eine*n Mitarbeiter*In zur Anlage.

  • im Falle eines Ereignisses, welches nicht vorhersehbar ist und auch nicht durch eine gewisse Sorgfalt von KONE abgewendet werden kann (sog. höhere Gewalt oder andere für KONE unabwendbare Umstände), kann es zu Verzögerungen kommen. Ein solches Risiko kann jede Vertragspartei treffen. Eine hierdurch eingetretene Verzögerung ist von der betroffenen Partei nicht zu vertreten, da es nicht in ihrer Macht steht, diese zu verhindern. Die Frage der Haftung in dem jeweils konkreten Fall ist auf der Basis der getroffenen Vereinbarungen individuell zu klären.

  • KONE verfügt über ein BCMS (Business Continuity Management System), das auch Maßnahmen für die aktuelle Situation umfasst. Bitte beachten Sie, dass wir zusammen mit unseren Partnern organisatorische und technische Vorsorge getroffen haben und aktuell (Stand 30.03.2020) der Umsetzbarkeit unserer vertraglichen Leistung nichts entgegensteht.

  • Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung – und nehmen sie ernst. Viele Maßnahmen, die wir derzeit ergreifen, resultieren aus dieser gesellschaftlichen Verantwortung und nicht nur aus betrieblicher Notwendigkeit.

    Unsere prädiktiven 24/7 Connected Services können Aufzüge und Rolltreppen rund um die Uhr überwachen. Durch diesen permanenten Soll-Ist-Abgleich bemerken wir Abweichungen, bevor es zu Fehlern, Störungen oder gar Ausfällen kommt. Im Falle einer Abweichung erfordert es allerdings den manuellen Einsatz unserer ServicetechnikerInnen, die mit dem richtigen Ersatzteil vor Ort sein können, bevor Ausfälle eintreten.

    Dadurch können wir unseren KundInnen helfen, ihren Personenfluss sicher und zuverlässig zu halten, insbesondere unter diesen außergewöhnlichen Umständen. Indem wir unsere KundInnen auf diese Weise unterstützen, übernehmen wir auch eine Rolle bei der Unterstützung der Allgemeinheit.

  • Genauso wie für Sie, steht für uns die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen, unserer KundInnen und natürlich auch aller NutzerInnen im absoluten Fokus unseres Handelns. Wir befolgen strikt die Verhaltens- und Gesundheitshinweise der Behörden und öffentlichen Stellen und haben alle Maßnahmen ergriffen um die Geschäftskontinuität aufrecht zu erhalten.

    Wir haben in Österreich mit vielen unserer MitarbeiterInnen bis auf Weiteres Tätigkeit im Home Office vereinbart, um unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die Ausbreitung des Virus verlangsamt wird – wir sind für Sie über die bekannten Kanäle und Kontaktdaten da - egal, ob im Vertrieb, in der Verwaltung oder im Service. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren KONE-Ansprechpartner oder an unser KONE Care Team. In Notfällen melden Sie sich bitte wie gewohnt unter der Telefonnummer 0800 22 88 00.

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