Ist Ihr Aufzug 15 - 20 Jahre alt oder hat optische oder technische Mängel? Dann wird es Zeit für eine Modernisierung! Mit KONE einfach modernisieren

Betriebskontrolle & Aufzugswärter

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KONE übernimmt Ihre Betreiberpflichten – sicher, gesetzeskonform und effizient

Als Betreiber eines Aufzugs sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen und Betriebskontrolle durchzuführen. Das klingt nach viel Aufwand – muss es aber nicht sein.

KONE übernimmt diese Pflichten für Sie, gemäß:

  • Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 (ASV 2015)
  • Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009)
  • Landesgesetzlichen Bestimmungen
  • ÖNORM EN 81-20:2020 und ÖNORM B 2458:2005
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Wie wir das machen? Mit moderner Technik und klaren Prozessen.

Durch den Einsatz zusätzlicher Hardware und eines intelligenten Fernüberwachungssystems können wir die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebskontrollen vollständig für Sie übernehmen – zuverlässig und dokumentiert.

Zusätzlich führen wir vierteljährlich Betriebskontrollen durch, die alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Aufzugs abdecken. So sind Sie nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern profitieren auch von:

  • Weniger Aufwand für Ihr Team
  • Maximale Sicherheit für Ihre Nutzerinnern und Nutzer
  • Transparente Dokumentation aller Maßnahmen
  • Schnelle Reaktion bei Mängeln

FAQ

  • Betriebskontrollen sind regelmäßige Sicherheitsprüfungen, die sicherstellen, dass ein Aufzug zuverlässig und gesetzeskonform funktioniert. Sie umfassen die Kontrolle zentraler Funktionen wie z. B.:

    • Türverriegelung – damit der Aufzug nur bei geschlossenen Türen fährt
    • Haltegenauigkeit – damit der Aufzug exakt auf Stockwerksniveau hält
    • Notrufsystem – damit im Ernstfall Hilfe erreichbar ist
    • Beleuchtung und Beschilderung – für sichere Nutzung und Orientierung
    • Mechanische Sicherheit – z. B. Zustand von Türen, Schacht und Umwehrungen

    Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig durchgeführt werden. KONE kann Sie bei diesen Kontrollen unterstützen. So sind Sie als Betreiber rechtlich abgesichert und Ihre Nutzerinnen und Nutzer bestens geschützt. Sprechen Sie uns gerne an.

  • In Österreich müssen Betriebskontrollen für Aufzüge je nach Aufzugstyp und Sicherheitseinrichtungen wöchentlich bis alle drei Monate erfolgen, wobei der Abstand von vier Monaten nicht überschritten werden darf. Eine wöchentliche Kontrolle ist bei Notrufsystemen erforderlich. Mit einem Fernüberwachungssystem (Aufzugswärtermodul) kann die Frequenz auf alle drei Monate ausgedehnt werden.

    Mit dem Aufzugswärter Service von KONE, übernehmen wir für Sie die Betriebskontrollen. Sprechen Sie uns an.

  • Nein. KONE übernimmt mit dem Aufzugswärter Service die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebskontrollen vierteljährlich dank zusätzlicher Hardware in Kombination mit der Wartung, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit entfällt die Eigenkontrolle für Sie.

  • Bei sicherheitsrelevanten Mängeln – z. B. defekte Türverriegelung oder Notruf – wird der Aufzug sofort außer Betrieb genommen, bis die Funktion wiederhergestellt ist. Sie werden umgehend informiert und erhalten eine vollständige Dokumentation.

  • KONE erfüllt alle relevanten Vorschriften in Österreich, darunter:

    • ASV 2015 (Aufzüge-Sicherheitsverordnung)
    • HBV 2009 (Hebeanlagen-Betriebsverordnung)
    • ÖNORM EN 81-20:2020 und ÖNORM B 2458:2005

    sowie landesgesetzliche Bestimmungen – vollständig und dokumentiert.

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Betriebskontrolle & Aufzugswärter

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Merkblatt inklusive Checkliste für den sicheren Aufzugsbetrieb

Beim Betrieb von Aufzügen sind eine Vielzahl von Normen und Vorschriften zu beachten. Dafür bieten wir Ihnen ein praktisches Merkblatt inklusive Checkliste. Diese Übersicht fasst kompakt und verständlich zusammen, an was Sie beim Aufzugsbetrieb denken müssen und wo Sie Unterstützung finden.

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